Neueste Rundschreiben

Liebe CECAD-Mitglieder,
Zur Erinnerung die derzeit gültigen Corona Regelungen(Anhang: englisch/deutsch)am CECAD

Mit den besten Grüßen,
Bernhard Schermer, Carien Niessen, Sibylle Grandel

Liebe CECAD-Mitglieder,

In der Anlage finden Sie Aktualisierungen zu ab sofort gültigen Corona-Maßnahmen, auf Basis der rechtlichen Änderungen durch Bund und Land:

1) Generelle Regelungen
2) Testregelungen für Beschäftigte
3) Bereitstellung von Informationen über den 3G-Status bei der Arbeit in Präsenz
4) Durchführung von Veranstaltungen bei CECAD

Danke, dass Sie uns dabei unterstützen, CECAD zu einem sicheren Arbeitsplatz zu machen und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Schermer, Carien Niessen, Sibylle Grandel

Liebe CECAD-Mitglieder,

in Anlehnung an die geänderte Corona-Test und Quarantäneverordnung in NRW (gültig seit 4.3.2022) haben sich die Maßnahmen für Isolation und Quarantäne Testung geringfügig geändert. Sie sind in der beigefügten Anlage hervorgehoben.

Darüber hinaus möchten wir alle Mitarbeiter:innen des Universitätsklinikums (gilt NICHT für Angestellte der Universität), an die Verpflichtung erinnern, ihren 3G Status bis zum 15. März in der saneway Software zu dokumentieren. Sie sollten eine persönliche E-Mail mit weiteren Informationen dazu erhalten haben. Falls nicht, geben Sie uns bitte Bescheid.

Danke, das Sie uns dabei unterstützen, CECAD zu einem sicheren Arbeitsplatz zu machen und gesund zu halten.

Mit den besten Wünschenm
Bernhard Schermer, Carien Niessen, Sibylle Grandel

Liebe CECAD-Mitglieder,

die Zahl der Infizierten in Köln ist in den letzten 2 Tagen, wahrscheinlich bedingt durch Karneval, explodiert. Die Leitung der Uniklinik befürchtet, dass der Betrieb der Uniklinik durch die hohe Zahl an infizierten Ärzt:innen und Pflegekräften ernsthaft gefährdet ist.
Da das CECAD zum Campus des Universitätsklinikums gehört und in unserem Gebäude regelmäßig Mediziner arbeiten, die auch in der Klinik tätig sind, ist die Einhaltung des Hygienekonzepts zur Verhinderung von Infektionen in unserem Gebäude absolut notwendig.

Wir möchten daher darauf hinweisen, dass die allgemeinen Hygienevorschriften eingehalten werden müssen: 

-      Tragen Sie wo immer erforderlich FFP2-Masken (keine medizinischen Masken) und halten Sie Abstand.

-      Masken (medizinische Masken) sind in Fluren, öffentlichen Räumen und in Räumen mit mehr als einer Person Pflicht

-      Im Labor müssen Sie eine Maske tragen 

-      Vermeiden Sie Zusammenkünfte, bei denen Sie keine Masken tragen (kein Mittagessen in Gruppen usw.)

-      Bleiben Sie bei Symptomen, die auf eine COVID-Infektion hindeuten könnten, zu Hause, da Antigentests auch bei Symptomen zunächst negativ ausfallen können.

-      Wenn Mitarbeiter:innen unter Quarantäne stehen, müssen Sie ihren PI oder Teamleiter, das CECAD-Büro (cecad-questions[at]uni-koeln.de) und das kpm Team (kpm-covid19[at]uk-koeln.de) informieren.

-      Gemeinsame Geräte/Maschinen, die von mehreren Personen benutzt werden, müssen regelmäßig gereinigt werden.

Wir appellieren an Sie, diese Vorschriften zu befolgen, um eine weitere Ausbreitung des Virus auch am CECAD zu verhindern, denn auch hier ist die Zahl der positiv getesteten Personen im Vergleich zu den letzten Wochen ebenfalls erheblich gestiegen.  

Danke, dass Sie uns dabei unterstützen, CECAD zu einem sicheren Arbeitsplatz zu machen und gesund zu halten!

Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Schermer, Carien Niessen, Sibylle Grandel

Liebe CECAD-Mitglieder,

Das Universitätsklinikum hat die Vorgehensweisen zu Quarantäne und Testung infizierter Beschäftigter und ungeschützter Kontakte geringfügig angepasst. Informationen dazu finden Sie in der Anlage.
Alle anderen Maßnahmen bleiben unverändert bestehen.

Wir danken Ihnen für Ihre kontinuierliche Unterstützung, um das CECAD Forschungszentrum für die Arbeit offen zu halten und einen sicheren Ort zum Arbeiten zu schaffen. Bleiben Sie gesund!

Mit den besten Wünschen,
Bernhard Schermer, Carien Niessen

Liebe CECAD-Mitglieder,

Aufgrund der aktuell steigenden Infektionszahlen und um weitere Infektionen zu verhindern/verlangsamen, hat das Universitätsklinikum einige seiner allgemeinen Regelungen geändert.

Weiterhin finden Sie im beigefügten Dokument auch eine aktuelle Übersicht zu den jetzt gültigen Test- und Quarantänebestimmungen.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende,
Bernhard Schermer (neuer Managing Direktor des CECAD Forschungszentrums) & Carien Niessen

Liebe CECAD-Mitglieder,

Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Universitätsklinik, die Vorgehensweise beim Erhalt einer roten Corona-Warn App etwas abgeändert hat.

Bei einem nicht erinnerlichen ungeschützen Kontakt ist bis auf weiteres KEIN PCR Test mehr erforderlich. Weitere Informationen zu Maßnahmen, die in diesem Fall durchgeführt werden sollen, entnehmen Sie bitte der Anlage.

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende,
Sibylle Grandel

Liebe CECAD-Mitglieder,

Wir wünschen Ihnen allen ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr und hoffen, dass Sie einen guten Start ins neue Jahr und erholsame Feiertage hatten!

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen durch die Omikron Variante hat das Universitätsklinikum seine Maßnahmen angepasst, die bis auf Weiteres auch für das Arbeiten am CECAD gelten. 
In der beigefüten Anlage finden Sie auch Informationen über die aktuellen Quarantänebestimmungen bei der Rückkehr aus dem Ausland, die sich im Laufe dieser Woche aufgrund der zu erwartenden Änderungen in der Corono-Schutzverordnung von Nordrhein-Westfalen ändern können. Wir werden Sie dazu auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen,
Carien Niessen und Thorsten Hoppe

Liebe CECAD-Mitglieder,
wir haben nun von der UKK und UzK nähere Informationen zu den Maßnahmen erhalten, die nach dem ab heute gültigen Infektionsschutzgesetz umgesetzt werden müssen. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Maßnahmen, die CECAD direkt betreffen:
3G-Pflicht am Arbeitsplatz - ab heute gültig:
Der Zutritt zum CECAD-Gebäude und zu den Räumlichkeiten der UzK und UKK ist ab dem 24.11.2021 nur noch für geimpfte, genesene (rekonvaleszente) oder geprüfte Mitarbeiter (3G-Nachweis) erlaubt.
− Alle Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, dass sie einen gültigen 3G-Nachweis mit sich führen und vorlegen können, wenn sie sich auf dem Gelände der UKK oder der Universität aufhalten, auch außerhalb des CECAD Gebäudes.
− Wenn der Status als geimpft oder genesen nicht nachgewiesen werden kann, ist die Vorlage eines offiziellen und registrierten negativen Tests (keine eigene Testung zu Hause) eine Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsplatz, in unserem Fall CECAD. Antigen-Schnelltests müssen täglich durchgeführt werden, PCR-Tests sind 48 Stunden lang gültig (3x pro Woche). Eventuelle Kosten für die Tests trägt der Arbeitnehmer.
! Vorgesetzte sind für die Kontrolle dieses Nachweises verantwortlich!
− Wer sich nicht an diese Maßnahmen hält, darf den Arbeitsplatz nicht betreten und muss das UKK/Universitätsgelände verlassen, was zu einer Lohnkürzung führen kann.
− Der Arbeitgeber muss den Status der Geimpften einmal offiziell überprüfen und dokumentieren; dies wird von den Gruppenleiter:innen/PI organisiert.
Wichtig ist, dass die Nichteinhaltung der 3G-Vorschriften sowohl für den Arbeitgeber (PI) als auch für den Arbeitnehmer hohe Geldstrafen nach sich ziehen kann.
Auf Bitte unserer Pförtner möchten wir aus gegebenem Anlass daran erinnern, dass die Benutzung der Aufzüge im CECAD-Gebäude nur für max. 2 Personen erlaubt ist, dies gilt unabhängig vom Impfstatus.
Weitere Auswirkungen des neuen Infektionsschutzgesetzes werden derzeit diskutiert und sobald uns weitere Informationen/Anweisungen der Universität und der UKK vorliegen, werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen,
Carien Niessen & Thorsten Hoppe

Liebe CECAD-Mitglieder & Beschäftigte

Auch wenn die Impfrate unter den UKK- und CECAD-Beschäftigten sehr hoch ist, hat der derzeit starke Anstieg von COVID und der damit einhergehende Druck auf die Krankenhäuser zu neuen Maßnahmen seitens der Regierung und des Universitätsklinikums geführt. Im Anhang finden Sie eine Zusammenfassung der Maßnahmen, die CECAD direkt betreffen und vor allem die neuen 3G Regeln betreffen, wenn im CECAD arbeitet.

Freundliche Grüße
Sibylle Grandel

Liebe CECAD-Mitglieder,

wie Sie alle wissen, nehmen die COVID-Fälle rapide zu, auch an der Uniklinik Köln. Da auch geimpfte Personen die Infektion verbreiten können, fordern wir alle auf, sich testen zu lassen, wenn sie mit einer Person in Kontakt kommen, die SARS-CoV-2-positiv ist und eine Maske zu tragen, wenn andere Personen in der Nähe sind. Bitte bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Covid-ähnliche Symptome haben, und lassen Sie sich testen und kehren Sie erst mit einem negativen PCR-Testergebnis an Ihren Arbeitsplatz zurück. Im Falle eines positiven Tests wenden Sie sich an die KPM und das CECAD-Büro (cecad-questions[at]uni-koeln.de), um Hinweise für das weitere Vorgehen zu erhalten.

Diese Regeln haben es uns ermöglicht, die Ausbreitung der Krankheit am CECAD zu verhindern, das Risiko einer schweren Erkrankung zu minimieren und das Institut und die Labors offen zu halten. 

Wichtig ist, dass die Intensitätsstufe im Universitätsklinikum auf Stufe 2 angehoben wurde. Da wir uns auf dem Klinikumsgelände befinden, gelten die Regeln der Stufe 2 direkt für uns.

Die damit verbundenen Maßnahmen  und Auswirkungen sind im Anhang im Detail aufgeführt.

Bitte zögern Sie nicht uns im Fall von Fragen zu kontaktieren bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Carien Niessen und Thorsten Hoppe

Liebe CECAD-Mitglieder,

Wir möchten Sie an wichtige Maßnahmen erinnern, um CECAD zu einem sicheren Arbeitsplatz zu machen. 

Derzeit gilt die Intensitätsstufe 1.

  • Wenn Sie unter Symptomen wie Kopf- oder Gliederschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust, Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Erkältung leiden, dürfen Sie NICHT zur Arbeit kommen. Setzen Sie sich mit Ihrem Vorgesetzten in Verbindung, um zu klären, ob Sie einen negativen Test vorlegen müssen, bevor Sie die Arbeit wieder aufnehmen. 

Wo kann man sich testen lassen?

Personen, die im CECAD arbeiten, können sich im Infektionsschutzzentrum des Universitätsklinikums(Ecke Joseph-Stelzmann-Straße / Kerpener Str. - Geb. 80) testen lassen.

  • Das Tragen von Masken (medizinische Masken) ist nach wie vor im gesamten Gebäude zwingend vorgeschrieben.
  •  Besprechungen sollten online stattfinden, bitte treffen Sie sich nur persönlich, wenn dies notwendig und nicht anders möglich ist.
  • Aufgrund der rasant steigenden Zahl von Corona-Infektionen hat der EB beschlossen, keine Weihnachtsfeiern im CECAD-Gebäude zuzulassen.

Liebe CECAD-Mitglieder,


Nachfolgend finden Sie Informationen zu den bis auf weiteres geltenden Corona-Regelungen für das Arbeiten am CECAD.
Abgesehen von den
Mit Ausnahme der Sicherheitsvorschriften für Laborräume (diese bestehen unverändert) basieren die Vorschriften und Maßnahmen für die Belegung von Räumen (Büro, Seminarräume usw.) im CECAD-Gebäude ab jetzt auf den vom Universitätsklinikum eingeführten Intensitätsstufen.

Derzeit besteht die Intensitätsstufe 1.

Liebe CECAD Mitarbeiter:innen,

in der Anlage finden Sie Informationen zu neuen Regelungen, die bei der Rückkehr von Reisen und bei Besprechungen in Anwesenheit zu beachten sind.

Wir wünschen Ihnen eine erholsame Sommer- und Urlaubszeit - bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen

 

Liebe CECAD-Mitglieder,
die jüngsten Aktualisierungen der Vorschriften des Bundes und des Landes NRW sowie die aktuell niedrigen Inzidenzwerte eröffnen Möglichkeiten für mehr Präsenz in Lehre und Forschung während der SARS-CoV-2-Pandemie. Wir haben dazu bereits eine Nachricht vom Universitätsklinikum erhalten, wollen aber weitere Informationen der Universität abwarten. Bis dahin bleiben die aktuellen Regelungen zu Meetings, Veranstaltungen etc. im CECAD-Gebäude unverändert!
Wir hoffen, Ihnen bald weitere Informationen dazu geben zu können.

Urlaubsreisen
Bitte beachten Sie, dass in Bezug auf Verbote und Quarantänebestimmungen nach der Rückkehr aus dem Ausland die Regelungen des Universitätsklinikums für alle am CECAD tätigen Personen gelten, unabhängig von ihrer Beschäftigung.
Für Ihre Urlaubsplanung im Sommer bitten wir Sie zu prüfen, ob es sicher ist, an das von Ihnen gewählte Ziel zu reisen. Wir bitten Sie, nicht in Gebiete zu reisen, die zum Zeitpunkt Ihrer Abreise bereits vom RKI als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet ausgewiesen sind.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig im Intranet über Quarantänebestimmungen, die für Sie bei Ihrer Rückkehr gelten können.
https://intranet.uk-koeln.de/unternehmensbereiche/bereiche-vertretungen/krankenhaushygiene/coronavirus/faq#c6263

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und eine erholsame Urlaubszeit.

Herzliche Grüße
Thorsten Hoppe & Carien Niessen

Liebe CECAD-Mitglieder,

die gute Nachricht ist, dass wir für alle CECAD-Mitarbeiter:innen erfolgreich eine Impfung organisiert haben, und nahezu alle haben ihre erste Impfung bereits erhalten! Wir schätzen die Unterstützung und Kooperation des Universitätsklinikums in dieser Angelegenheit sehr und danken allen, die an der Organisation beteiligt waren.
Die Universität besteht jedoch weiterhin auf die strikte Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.

Bitte beachten Sie: Folgende Maßnahmen bleiben unverändert gültig

−    Es ist nach wie vor absolut notwendig und unabhängig von Ihrem Impfstatus, dass Sie

  • auf dem Klinik-Campus konsequent einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske zu tragen,
  • Abstand halten und
  • für eine regelmäßige Belüftung der Räumlichkeiten zu sorgen.

−    Mitarbeiter:innen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Coronavirus-Infektion hindeuten oder mit dieser vereinbar sind, dürfen nicht zur Arbeit kommen und melden sich weiterhin zunächst beim Kontaktpersonenmanagement (KPM). In enger Absprache mit dem KPM wird dann entschieden, ob eine PCR-Untersuchung im Infektionsschutzzentrum erfolgen muss. Mitarbeiter:innen, die einen privaten oder beruflichen Risikokontakt hatten, werden gebeten, sich in jedem Fall proaktiv beim KPM zu melden und zu Hause zu bleiben, bis eine Entscheidung aufgrund eines PCR-Tests getroffen werden kann. Erst mit dem negativen Ergebnis eines PCR-Tests des Infektionsschutzzentrums darf die Arbeit fortgesetzt werden.
−    Für das CECAD-Gebäude und die im CECAD tätigen Personen gelten hinsichtlich von Präsenzveranstaltungen, Meetings die Regelungen des Universitätsklinikums. Bis auf weiteres sind nur Veranstaltungen, Treffen, die zur Aufrechterhaltung des internen Betriebes unbedingt notwendig sind und nicht in zumutbarer Weise im Online-Format durchgeführt werden können, als Präsenzveranstaltungen abzuhalten

Reisen
Bitte beachten Sie, dass nach der Rückkehr eines Auslandsaufenthalts die Quarantäneregelungen des Universitätsklinikums für alle Personen angewandt werden, die am CECAD arbeiten, unabhängig von ihrer Anstellung.  
Für Ihre Sommerurlaubsplanung bitten wir Sie zu prüfen, ob es sicher ist, in das von Ihnen gewählte Zielland zu reisen. Wir bitten Sie, nicht in Gebiete zu reisen, die zum Zeitpunkt Ihrer Abreise bereits vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet ausgewiesen sind.  1

Nach der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung - Corona EinreiseV (gültig seit 12.05.2021 bis 30.06.2021) gilt für Reisende, 

−    die aus Risikogebieten und Gebieten mit hoher Inzidenz zurückkehren, grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht nach Rückkehr. Mögliche Ausnahmen sind im Intranet der UKK detailliert beschrieben 2
−    Alle Reisenden, die aus Virusvarianten-Gebieten zurückkehren, müssen unabhängig vom Impf- oder Genesungsstatus 14 Tage nach ihrer Rückkehr in Quarantäne bleiben, wobei es keine vorzeitige Befreiung gibt. Dies ist derzeit für Indien und Großbritannien gültig.

Lehre (gültig ab 14. Mai 2021)
Aufgrund der gesunkenen Inzidenzwerte werden einige Corona-Regelungen für das Sommersemester 2021 geändert. Die wichtigsten Änderungen sind: 

-    Präsenzlehrveranstaltungen sind für Erstsemester des SoSe21 und WiSe 20/21 wieder erlaubt.
-    Ab dem 25. Mai werden in der USB wieder Arbeitsplätze für Studierende zur Verfügung gestellt.

Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Einhaltung der bekannten Hygieneregeln.  Die Universitätsleitung bittet darum, die Erholungsmöglichkeiten mit großer Sorgfalt zu nutzen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.  

Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Hoppe und Carien Niessen

Liebe CECAD-Mitglieder,

ab dieser Woche sind Arbeitgeber nach der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ihren Mitarbeiter:innen, die nicht ausschließlich zu Hause arbeiten, ein- bis zweimal pro Woche einen Corona-Schnelltest anzubieten.
Wo kann ich einen Schnelltest durchführen?

1)    Mitarbeiter:innen der Uniklinik Köln haben die Möglichkeit, ab Donnerstag (22.04.2021) montags bis freitags zwischen 09:00 und 11:00 Uhr einen Antigenschnelltest im Infektionsschutzzentrum im Gebäude 11 durchführen zu lassen. Diese Tests können während der Arbeitszeiten durchgeführt werden. Für den privaten Gebrauch wird jedoch keine Prüfbescheinigung ausgestellt.
2)    Zusätzlich bittet die Universität alle Mitarbeiter:innen und Studierenden, das Angebot für einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (sog. Bürgertest) regelmäßig zu nutzen.

Diese Bürgertests können direkt auf dem Campus im Medicare-Testzentrum der STAY SAFE GmbH durchgeführt werden. Das Testzentrum befindet sich im Erdgeschoss des Neuen Seminargebäudes (Gebäude 106).  Um sich testen zu lassen, buchen Sie bitte vorab einen Termin für einen kostenlosen Bürgertest auf der folgenden Website: www.covid-


testzentrum.de/koeln-uni.

Für Mitarbeiter:innen gilt der Gang zum Testzentrum als Arbeitszeit im Umfang von bis zu 30 Minuten. Daher müssen Vorgesetzte den Mitarbeiter:innen die Zeit für die Teilnahme am Test gewähren. Zu beachten ist allerdings, dass nach Auskunft der Unfallkasse NRW für den Weg zur oder von der Teststelle wohl kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, sondern die reguläre Krankenversicherung.

Schnelltests für Arbeitsgruppen, die der Naturwissenschaftlichen Fakultät zugeordnet sind Das Land Nordrhein-Westfalen stellt sukzessive einen wöchentlichen Selbsttest für die Mitarbeiter:innen der Universität zur Verfügung, die aus dienstlichen Gründen anwesend sind. Diese Selbsttests werden NUR an die der Naturwissenschaftlichen Fakultät zugeordneten Arbeitsgruppen verteilt. Weitere Informationen erhalten Sie in einer separaten E-Mail.  
Bitte beachten Sie: Folgendes bleibt unverändert

−    Es ist in jedem Fall (auch bei negativem Antigentestergebnis!) erforderlich, konsequent einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske zu tragen, Abstand zu halten und für eine regelmäßige Lüftung der Räumlichkeiten auf dem Campus der Uniklinik Köln und der Universität zu sorgen.
−    Mitarbeiter:innen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Coronavirus-Infektion hindeuten oder mit dieser vergleichbar sind, müssen sich weiterhin beim Kontaktperson Management (KPM) melden und dürfen nicht zur Arbeit kommen. Gemeinsam mit dem KPM wird entschieden, ob eine PCR-Untersuchung im Infektionsschutzzentrum erfolgen muss. Mitarbeiter:innen, die einen privaten oder beruflichen Risikokontakt hatten, werden gebeten, sich in jedem Fall proaktiv beim KPM zu melden. Erst mit dem negativen Ergebnis eines PCR-Tests des Infektionsschutzzentrums darf weiter gearbeitet werden.

Wir sind Ihnen sehr dankbar für Ihre Geduld und Ihre kontinuierliche Unterstützung, um das CECAD-Forschungszentrum für die Arbeit offen zu halten und einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten. 

Vielen Dank und herzliche Grüße, 

Thorsten Hoppe & Carien Niessen

Liebe CECAD-Mitglieder,

für diejenigen unter Ihnen, die es noch nicht gehört haben: Aufgrund der dramatischen Zunahme der Zahl der SARS-Infizierten und, was vielleicht noch wichtiger ist, der Tatsache, dass es in der Stadt Köln fast keine Intensivbetten mehr gibt, hat der Stadtrat beschlossen, ab heute Nacht um 12:00 Uhr eine Ausgangssperre zu verhängen.  Was bedeutet das?

Wer keinen Grund hat, darf sich zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens nicht mehr auf der Straße aufhalten. Die Gründe sind auf der Website der Stadt auf Deutsch angegeben und wir haben diese unterhalb dieser E-Mail kurz übersetzt. Siehe auch:

www.stadt-koeln.de/artikel/71020/index.html

Wichtig für Sie ist, dass die Arbeit ein Grund ist, um sich nach der Ausgangssperre draußen aufzuhalten. Sie brauchen kein offizielles Dokument, aber Sie müssen klar erklären können, warum Ihre Arbeit es erfordert, dass Sie noch draußen unterwegs sind. Ihr CECAD-/Universitätsklinikausweis ist wahrscheinlich ausreichend.  Nur für den Fall, dass es notwendig ist, hat das Universitätsklinikum Formulare bereitgestellt, die von Ihrem direkten Vorgesetzten unterzeichnet werden müssen. 

Dazu eine e-mail der Uniklinik:
“Wir gehen davon aus, dass Ihr Mitarbeiterausweis im Falle von Kontrollen auf dem Arbeitsweg eine ausreichende Legitimation darstellt. Wenn Sie sichergehen wollen, können Sie sich aber zusätzlich eine Bescheinigung als unentbehrliche Schlüsselperson von Ihrem Dienstvorgesetzten unterzeichnen lassen, für den Fall, dass Sie auf dem Arbeitsweg von den Ordnungsbehörden kontrolliert werden sollten. Im Intranet Newsblog auffindbar: Formular Schlüsselperson Pflege bzw. Arzt sowie Formular Schlüsselperson Verwaltung.”
***
“We assume that your employee ID card is sufficient legitimation in the event of checks on the way to work. However, if you want to be on the safe side, you can also have a certificate signed by your supervisor as an indispensable key person in case you are checked by the regulatory authorities on your way to work. Can be found on the intranet newsblog: Key Person Care or Doctor form and Key Person Administration form.”

In an email send around this afternoon, the university did ask to limit work in laboratories as much as you can. We therefore ask you to please only come in when experiments require this, and please keep socializing to the absolute minimum.  
We will update and inform you as soon as we have more information including more from the University Hospital.  
If you have any questions please address to: cecad-questions@uni-koeln.de 

Thank you for helping to stop the spreading of the virus, and for keeping CECAD a safe place to work. 

Thorsten, and Carien

Nachricht der Stadt Köln zur Ausgangssperre

Liebe CECAD-Mitglieder,

Nachfolgend finden Sie wichtige aktuelle Nachrichten und weitere Informationen zu aktuellen Corona-Maßnahmen der Universität zum Start des Sommersemesters. Die Universität und das Universitätsklinikum bewerten laufend die politische und regulative Situation und kommunizieren alles, was für den Betrieb der Universität relevant ist, rechtzeitig.

Verlängerung der Hygiene- und Schutzleitlinie in überarbeiteter Fassung
Das Rektorat hat einer Verlängerung der Hygiene- und Schutzrichtlinie in überarbeiteter Fassung zugestimmt. Demnach gilt:
- Bereits geltende Einschränkungen für Anwesenheit, Forschung und Verwaltung bleiben bestehen.
- Landes- und bundesrechtliche Regelungen, die über die Bestimmungen der Richtlinie hinausgehen, haben weiterhin Vorrang. Wir halten Sie auf dem Laufenden, falls dies der Fall sein sollte.

Eröffnung eines Schnelltestzentrums auf dem Universitätscampus ab 12. April
Auf dem Universitätscampus (Neues Seminar Gebäude) wird ein Schnelltestzentrum (durch einen privaten Betreiber) eingerichtet. Dieses Testzentrum ist Teil der städtischen Testinfrastruktur, in der ein kostenloser Bürgertest gebucht werden kann (Website ist im Aufbau). Im Falle eines positiven Testergebnisses kann dort auch der obligatorische PCR-Kontrolltest durchgeführt werden. Das Schnelltestzentrum ist ein zusätzliches Angebot für die Mitarbeiter*innen, die in Präsenz arbeiten.
- Das Rektorat möchte jedoch betonen, dass dieses Testangebot nicht dazu gedacht ist, die physische Präsenz auf dem Campus zu erhöhen. Homeoffice wird vorerst der Standard bleiben.
- Darüber hinaus gelten alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen trotz eines negativen Testergebnisses weiter.
- Das Rektorat ist in Gesprächen mit dem Personalrat, um Fragen, wie z.B. die Anerkennung von Arbeitszeiten, für das Schnelltestzentrum zu klären. Wir werden Sie hierüber so schnell wie möglich informieren.
- Bitte beachten Sie: Wenn Sie neue, nicht durch eine vorbekannte chronische Erkrankung erklärbare, aber mit einer Coronavirus-Infektion einhergehende Symptome aufweisen, dürfen Sie nicht zur Arbeit kommen auch wenn ein eigenständig durchgeführter Antigen-Schnelltest ein negatives Ergebnis zeigt. Wer Krankheitssymptome aufweist, soll unverzüglich eine PCR-Testung auf SARS-CoV-2 im Infektionsschutzzentrum durchführen lassen.
 
Beginn des Sommersemesters am 12. April 2021
Die Vorlesungszeit des Sommersemesters beginnt am 12. April. Aufgrund der unklaren Entwicklung der Pandemie verfolgt die Universität die Strategie eines flexiblen Hybrid-Semesters und hat folgende Regelungen für die Präsenzlehre beschlossen, die zunächst bis zum 21. Mai 2021 (Freitag vor Pfingsten) gelten:
- Präsenzveranstaltungen sind bis zum 21. Mai 2021 nur im Einzelfall zulässig, wenn sie nicht ohne gravierende Nachteile für die Studierenden ohne Anwesenheit abgehalten oder verschoben werden können. Maximal 50 Personen dürfen an Präsenzveranstaltungen teilnehmen.
- Präsenzprüfungen sind bis zum 21. Mai 2021 nur zulässig, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht verschoben werden können oder wenn eine Verschiebung für die Prüflinge nicht zumutbar ist.
 
Die Fakultäten und zentralen Einrichtungen werden parallel über die Kriterien informiert. Sie werden gebeten, zeitnah zu prüfen, welche Lehrveranstaltungen unter diese Kriterien fallen und somit in Präsenz stattfinden können, und die Teilnehmer entsprechend zu informieren.
Bei jeder Präsenzveranstaltung in der Hochschule sind die Anforderungen und Vorgaben der Hygiene- und Schutzrichtlinie der Hochschule für Raum- und Hygienemaßnahmen durchgängig einzuhalten; darüber hinaus müssen alle Teilnehmer medizinische Masken tragen und eine Kontaktverfolgung muss gewährleistet sein.

Wir danken Ihnen für Ihre kontinuierliche Unterstützung, um das CECAD Forschungszentrum für die Arbeit offen zu halten und einen sicheren Ort zum Arbeiten zu schaffen.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen

Liebe CECAD-Mitglieder,

Am 3. März haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, den Lockdown bis zum 28. März fortzusetzen. Infolgedessen werden die Maßnahmen an der Universität und am CECAD fortgesetzt:

Verlängerung der Coronaarbeitsschutz-Verordnung
Die Coronaarbeitsschutzverordnung des Bundes wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Die Universität behält daher ihre bisherigen Regelungen in diesem Bereich unverändert bei. Wie bisher sind Vorgesetzte demnach verpflichtet, Mitarbeiter*innen die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegensprechen.  Nach wie vor ist es erforderlich, die Gründe für das Arbeit am CECAD zu dokumentieren (ist auf institutioneller Ebene für CECAD erfolgt).

Auch die bestehenden Arbeitsschutzvorschriften, wie z.B. die Kontaktreduzierung, die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und zur Einhaltung des Abstandes sowie die Vorgaben zur Raumnutzung durch mehrere Personen, bleiben weiterhin gültig.

WICHTIGER HINWEIS
DIE HYGIENEMASSNAHMEN GELTEN FÜR ALLE GLEICHERMASSEN, UNABHÄNGIG VOM IMPFSTATUS. Personen, die sich nicht an diese Maßnahmen halten, wird der Zutritt zum CECAD-Gebäude verweigert.

Wir danken Ihnen für Ihre kontinuierliche Unterstützung, um das CECAD Forschungszentrum für die Arbeit offen zu halten und einen sicheren Ort zum Arbeiten zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Hoppe & Carien Niessen  

Liebe CECAD-Mitglieder,

die Regeln vom 22. Januar wurden von der Universität und dem Universitätsklinikum gemäß der Corona-Arbeitsschutzverordnung (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/sars-cov-2- arbeitsschutzverordnung.html) aktualisiert, die seit dem 28.1. bis vorläufig 15.3.2021 gilt.  
Die zusätzlichen Anforderungen für CECAD PIs/Leiter und Mitarbeiter sind im Folgenden zusammengefasst:

NEU:

Nutzung von Laboren, Werkstätten, etc. mit mehreren Personen
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt nun auch für Labore, Werkstätten, etc. sowie für Präsenzprüfungen. Solche Räume dürfen ab sofort nur noch dann von mehreren Personen genutzt werden, wenn pro Person eine Fläche von 10 m2 zur Verfügung gestellt wird.  
Abweichungen von der 10 m²-Regel sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist (z. B. durch Lüftung, Trennwände, Tragen von FFP2-Masken). Dies muss im Einzelfall dokumentiert und nachgewiesen werden.  
Bitte beachten Sie: Für Büro- und Arbeitsräume sind nach der bereits gültigen Hochschulverordnung 12,5 m² vorzusehen. Ein Mindestabstand von 1,5 m ist weiterhin vorgeschrieben.  
Corona spezifische Gefährdungsbeurteilung (GBU) - NUR gültig für Gruppen, die der Naturwissenschaftlichen Fakultät zugeordnet sind
Gemäß den Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung müssen die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen (GBU) für Arbeitsgruppen, die der Universität zugeordnet sind, aktualisiert und die Umsetzung der Verordnung dokumentiert werden (§ 2 (1)).

−    Die der naturwissenschaftlichen Fakultät zugeordneten PIs/Leiter werden gebeten, dies schnellstmöglich zu tun. Das Referat 02.2 - Arbeitssicherheit und Umweltschutz stellt eine neue Vorlage der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung, in der die bestehenden Aspekte um diese neuen Punkte ergänzt wurden. Die Vorlage ist beigefügt, Sie finden sie auch unter (https://verwaltung.uni-
koeln.de/stabsstelle02.2/content/themenseite_corona_virus/ergaenzende_gefaehrdungsbeur teilung_corona_virus/index_ger.html). Unterstützung erhalten Sie von der Abteilung 02.2.
−    Bitte senden Sie die korrigierte Version Ihrer GBU an: mnf-praesenzarbeit@uni-koeln.de.
−    Weitere Informationen finden Sie auch in dem Schreiben des Rektors, das in der deutschen Originalfassung und einer übersetzten englischen Version beigefügt ist.
−    Bitte beachten Sie: Wir haben bisher keine Informationen vom Universitätsklinikum erhalten, dass PIs/Leiter, die der medizinischen Fakultät zugeordnet sind, aufgefordert wurden, ihre coronaspezifische Risikobewertung zu aktualisieren. Dennoch gelten die hier genannten Regeln auch für diese Gruppen.

BITTE BEACHTEN!
Im Gegensatz zu den Vorgaben für den Universitätscampus - sind im CECAD-Gebäude und auf dem Campus des Universitätsklinikums keine Stoffmasken mehr erlaubt!  
Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung, um das CECAD Forschungszentrum für die Arbeit offen zu halten und einen sicheren Ort zum Arbeiten zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen

Sehr geehrte CECAD-Mitglieder,

es gibt einen neuen Bund-Länder Beschlusses zu Corona Maßnahmen vom 19.1.2021. Danach gelten die bisherigen Beschlüsse vonBund und Ländern fort und werden um zusätzliche bzw. geänderten Maßnahmen ergänzt.  Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 gelten.

Für unsere Nicht-Muttersprachler haben wir im Folgenden die wichtigsten Punkte dazu zusammengefasst.  Wir haben heute erste Informationen von der UKK erhalten, dass sich die neuen Regeln auch auf die Arbeit am CECAD auswirken könnten.  Sobald wir weitere Informationen dazu haben, werden wir Sie so schnell wie möglichdarüber informieren.

Zusammenfassung der wichtigsten Beschlüsse von Bund-Ländern:

1.    Homeoffice: Bis zum 15. März 2021 müssen Arbeitgeber*innen überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen.

2.    Kontakte: Private Zusammenkünfte sindweiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Sie alle sind zudem dazu aufgerufen alle privaten Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben. Ein Infektionsrisiko kann deutlich reduziert werden, wenn die Zahl der Haushalte, aus der weitere Kontaktersonen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („socialbubble“).

   3.   Mundschutz: In Geschäften und im ÖNPV sind nur noch medizinische Masken (d.h. OP-masken, KN95/N95 oder FFP2-Masken) erlaubt. Stoffmasken sind in diesen öffentlichen Bereichen nicht mehr erlaubt!

  4.   Kindertageseinrichtungen und Schulen: Der eingeschränkte Betrieb/die Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen wird bis zum 14. Februar verlängert.

Auswirkungen auf das Arbeiten am CECAD

Homeoffice/Arbeiten am CECAD

·     Bitte reduzieren Sie Ihre Präsenz am CECAD auf die zwingend erforderliche Anwesenheit für experimentelle Tätigkeiten. Schreibarbeiten sind möglichst von zu Hause aus zu erledigen. Bitte stimmen Sie das Vorgehen mit Ihren Vorgesetzen ab.

·     Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, sind die bekannten COVID19- Arbeitsschutzstandards zu beachten  (z.B. reduzierte Belegung von Räumen; Tragen von medizinischen Masken; Kontaktdatenerfassung bei gleichzeitiger Nutzung von Räumen).

·     Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV sollten flexible Arbeitszeiten wo immer möglich und in Abstimmung mit den Vorgesetzten umgesetzt werden, um das Fahrgastaufkommen zu entzerren.

·     Wir möchten Sie daran erinnern, Ihre Anwesenheiten am CECAD über die in den Arbeitsgruppen etablierten Systeme zu erfassen.

Kontakte
·     Bitte beachten Sie dazu auch den beigefügten Aufruf des Vorstandsvorsitzenden und Ärztlichen Direktors der Uniklinik. 

Mundschutz
·     Alle Beschäftigten müssen innerhalb des CECAD Gebäudes einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, vor allem wenn sich mehrere Personen im gleichen Raum aufhalten. Die Maskenpflicht gilt auch außerhalb der Gebäude, wenn ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten wird

Kindertageseinrichtungen und Schulen
    ·     Die CECAD Leitung appelliert auch im Namen der Klinik- und Universitätsleitung an alle Führungskräfte mit      Blick auf die individuellen Umstände ihrer Mitarbeiter*innen gemeinsam flexible Lösungen zu schaffen.
    ·     Informationen aus der Uniklinik zu den neuen Regelungen zum Kinderkrankengeld finden Sie unter (https://intranet.uk-koeln.de/aktuelles/detail/show/neue-regelungen-des-kinderkrankentagegeldes-fuer-2021-1/1). Sobald uns dazu Informationen aus der UzK vorliegen, informieren wir Sie.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.cecad.uni-koeln.de/about/covid-19-measures-at-cecad/
https://intranet.uk-koeln.de/newsblog
https://portal.uni-koeln.de/coronavirus
https://www.land.nrw/corona

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren unter: cecad-questions[at]uni-koeln.de

Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung das CECAD-Forschungszentrum als einen sicheren Ort zu bewahren.

Mit den besten Wünschen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen

Sehr geehrte CECAD-Mitglieder,

Wir wünschen Ihnen allen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr mit vielversprechenden Aussichten dank der jetzt zur Verfügung stehenden Impfstoffe! Bis zur Rückkehr zur Normalität bitten wir um Ihre weitere Unterstützung, damit CECAD ein sicherer Arbeitsplatz bleibt!

Leider hat sich die Shutdown-Lage auch zu Beginn des neuen Jahres nicht entschärft. Wie Sie ggf. bereits aus den Nachrichten erfahren haben, wurde der landesweite Shutdown bis zum 31. Januar verlängert. Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung sowie die Coronaeinreiseverordnung dazu angepasst. Viele Maßnahmen an der Universität zu Köln und der Uniklinik sind dazu bereits umgesetzt. In der angehängten Datei sind Informationen zu den nachfolgenden Punkten zusammengefasst.

  • Vorgehen / Regelungen für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten
  • Reduktion von internen Treffen und Kontakten
  • Schließung von Universitätsgebäuden (Hauptgebäude, Wiso) für die Öffentlichkeit
  • Unterstützung für Eltern
  • Regelungen für die Lehre ab 11. Januar

Aktuelleste Fassungen der CoronaSchVO und CoronaEinrVO finden Sie auf: https://www.land.nrw/corona

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.cecad.uni-koeln.de/about/covid-19-measures-at-cecad/
https://intranet.uk-koeln.de/newsblog
https://portal.uni-koeln.de/coronavirus

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren unter: cecad-questions[at]uni-koeln.de

Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung auch in 2021 um das CECAD-Forschungszentrum als einen sicheren Ort zu bewahren.

Mit den besten Wünschen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen

Richtlinie über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen

im Corona-Betrieb der Universität im Wintersemester 2020/2021

UoC: Hygiene and Protection Directive (EN)
UoC: Corona-Hygienekonzept (DE)

Kontakt & Hilfe