Wenn Sie Covid-19-ähnliche Symptome wie z.B. Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Fieber, Geruchs-/Geschmacksverlust, Durchfall haben oder positiv auf Covid-19 getestet wurden, folgen Sie bitte den Schritten, die im nachfolgend verlinkten Schema angegeben sind.
Bitte beachten Sie:
Für alle Mitarbeiter*innen, die im CECAD Research Center arbeiten gilt - unabhängig davon, wo sie angestellt sind:
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie infiziert sind
Regelungen für Reiserückkehrer gem. aktueller Coronaeinreiseverordnung
Sollten Beschäftigte des CECAD – unabhängig davon, ob sie an der Uniklinik oder der Universität angestellt sind - nach einem Aufenthalt in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet ausgewiesenen Staat zurückkehren, ist grundsätzlich das Kontaktpersonen-Management (KPM-Team) über die Info-Hotline Telefon 0221-478-81315 oder per E-Mail kpm-covid19@uk-koeln.de sowie das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren.
Alle Beschäftigten haben die aktuellen Einreiseregelungen, insbesondere die Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW sowie die Coronavirus-Schutzverordnung des Bundes zu beachten.
Für Beschäftigte, die aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und aus Südafrika zurück nach NRW reisen, gilt unter anderem Folgendes:
• Die Beschäftigten haben sich in Quarantäne zu begeben.
• Die Beschäftigten müssen sich 48 Stunden vor Einreise oder bei Einreise auf SARS-CoV2 (PCR-basiert) testen lassen und dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Der Test ist vom Beschäftigten zu finanzieren. Unabhängig vom Testergebnis, ist die Quarantäne aufrecht zu erhalten.
• Fünf Tage nach Einreise sollen sie eine erneute Testung vornehmen lassen. Auch dieser Test ist vom Beschäftigten selbst zu finanzieren.
• Liegt nach der zweiten Testung ein negatives SARS-CoV-2 Testergebnis (PCR-basiert) vor, dann dürfen die Beschäftigten unter folgenden Auflagen die Arbeit in der UKK wiederaufnehmen:
• Tägliche Symptom- und Abstrichkontrolle bis zum 10. Tag nach Reiserückkehr sowie das Tragen der FFP2-Maske während der Arbeit. Die Abstrichkontrollen vom Tag 6 bis Tag 10 müssen im Infektionsschutzzentrum der Uniklinik Köln durchgeführt werden, die Kosten dafür übernimmt der Arbeitgeber.
• Sollten die Beschäftigten nach Tag 5 keinen Abstrich durchführen lassen, dann müssen sie für 10 Tage in Quarantäne und danach vor Arbeitsantritt einen negativen SARS-CoV2 Test vorlegen. Sollte dieser Test nicht im Einzelfall durch das Gesundheitsamt angeordnet worden sein, trägt der Arbeitgeber die Kosten.
• Weitergehende Verpflichtungen und Informationen der oben genannten Regelungen sind unbedingt zu beachten.
Für alle am CECAD beschäftigten Reiserückehrenden aus anderen als oben genannten vom RKI als Risikogebiet ausgewiesenen Staaten gelten unter anderem folgenden Vorgaben:
• Die Beschäftigten haben sich in Quarantäne zu begeben, wenn sie sich nicht höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise eine Testung auf SARS-CoV2 (PCR-basiert) vornehmen. Der Test ist vom Beschäftigten zu finanzieren.
• Vor Arbeitsantritt muss ein negativer SARS-CoV-2 Abstrich (PCR-Testung, AG-Testung nicht zulässig) vorliegen, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf. Sollte dieser Zeitraum zwischen Einreisetest und Arbeitsbeginn nicht eingehalten werden (Beispiel: Weitere Urlaubstage zu Hause), ist ein weiter Test vorzunehmen. Dieser Test ist im Infektionsschutzzentrum (ISZ) der Uniklinik Köln in Haus 16 durchzuführen, die Kosten dafür übernimmt der Arbeitgeber.
• Der Beschäftigte muss 10 Tage lang nach Reiserückkehr ein Symptomtagebuch schreiben und sich am Tag 5, Tag 7 und Tag 10 erneut im ISZ abstreichen lassen, die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
• Weitergehende Verpflichtungen und Informationen der oben genannten Regelungen sind unbedingt zu beachten.
Sollten zwischenzeitlich Symptome auftreten, dürfen die Beschäftigten den Dienst nicht antreten oder müssen ihn umgehend beenden. Es muss das KPM-Team der Uniklinik Köln informiert werden und der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin sollte umgehend einen Abstrich auf SARS-CoV-2 im Infektionsschutzzentrum durchführen lassen.
Hörsaal (maximal 9 Personen),
Seminarraum 1.034 (maximal 6 Personen),
Kleine Seminarräume EG.040 & EG.039 oder EG.038 & EG.037 (maximal 3 Personen)
Vorgehen:
Externe Besucher*innen
- Sicherheitsmaßnahmen im CECAD Gebäude (organisiert durch Medfacilities)
- Technische Reparaturen in den Facilities oder Laboren (individuell organisiert)
- Vorstellungsgespräche
- Masterstudierende (während Ihrer erforderlichen Laborarbeit)
- Gastwissenschaftler*innen (während Ihres begrenzten Aufenthalts am CECAD)
Hörsaal (maximal 9 Personen),
Seminarraum 1.034 (maximal 6 Personen),
Kleine Seminarräume EG.040 & EG.039 oder EG.038 & EG.037 (maximal 3 Personen)
Alle anderen externen Besucher*innen müssen durch die CECAD Leitung genehmigt werden. Bitte senden Sie dazu eine Mailanfrage an sgrandel@uni-koeln.de
Vorgehen
Allgemeine Arbeitssicherheit
Wir empfehlen, dass jedes Stockwerk einen allgemeinen Hygieneplan aufstellt, der garantiert, dass in Gemeinschaftsräumen (Zellkultur, -80 Räume usw.) Abstand und Anzahl der anwesenden Personen den oben genannten Regeln entsprechen.
Bitte dokumentieren Sie Kontakte, wenn Sie Gemeinschaftsräume teilen!
Gemäss ergänzender Korona-Risikobewertung durch UoC (Version 22.5.2020)1
NEU: "Schätzt der verantwortliche Arbeitsgruppenleiter das Risiko einer Infektion ohne Mund-Nasen-Schutz höher ein als das Risiko einer Infektion durch die tatsächlich verwendeten Gefahrstoffe, können in S1/S2-Labors auch geeignete2 Mund-Nasebedeckungen getragen werden. Dies war nach der bisherigen Gefährdungsbeurteilung der Fall und hat sich mit der aktuellen, überarbeiteten Corona-spezifischen Vorlage nicht geändert". 3
(Siehe auch aktualisierte Version der Corona-Risikobewertung der UOC vom 08.10.2020).
Die CECAD-Leitung empfiehlt daher, in den S1/S2-Laboren mit Einwegmasken oder geeigneten Mund-Nasenbedeckungen2 zu arbeiten. Bitte belassen Sie diese Masken in den S1/S2-Labors und verwenden Sie in allen anderen nicht-S1/S2-Bereichen des CECAD-Gebäudes eine andere Maske/Mund-Nasebedeckung.
Ergänzungen:
1 Die von der Unfallversicherung entwickelte Corona-spezifische Gefährdungsbeurteilung sah und sieht als Standardmassnahme vor, bei Labortätigkeiten, bei denen mit gefährlichen Stoffen, Biosubstanzen, Gentechnik und Radioaktivität gearbeitet wird, keinen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, da darauf zu achten ist, dass die Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht mit anderen notwendigen und üblichen Schutzmassnahmen kollidieren. Diese Standardmaßnahme gilt unter der Voraussetzung, dass der Mindestabstand eingehalten wird, die Räume technisch belüftet sind und die Möglichkeit der Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen vermieden wird. Die Vorlage zur Risikobeurteilung differenziert nicht hinsichtlich der tatsächlich im Labor vorhandenen gefährlichen Stoffe und Mengen oder der Art und Weise, wie mit ihnen umgegangen wird.
2 Baumwollanteil > 30%, keine Schlauchtücher/-handtücher (Zusatz: dies gilt für die Masken, die CECAD seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt hat).
3 Mögliche Vorgaben aus der BioStoffV oder dem Gentechnikgesetz, die das Tragen von Einwegartikeln (Operationsmasken) zum Schutz vor Schmierinfektionen vorschreiben können, bleiben dabei unberücksichtigt.
Ergänzende Corona Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Die Bestimmungen gelten entsprechend der Zugehörigkeit der CECAD-Arbeitsgruppen. Eine ergänzende Corona-Gefährdungsbeurteilung muss für alle Arbeitsplätze durchgeführt werden.
| Universität/ Math.-Nat. Fakultät | Universitätsklinik / Med. Fakultät |
Arbeitssicherheit/GBU für Labore | siehe Stabsstelle 02.2
| |
Büroarbeit |
|
|
Gemäss ergänzender Korona-Risikobewertung durch UoC (Version 22.5.2020)1
NEU: "Schätzt der verantwortliche Arbeitsgruppenleiter das Risiko einer Infektion ohne Mund-Nasen-Schutz höher ein als das Risiko einer Infektion durch die tatsächlich verwendeten Gefahrstoffe, können in S1/S2-Labors auch geeignete2 Mund-Nasebedeckungen getragen werden. Dies war nach der bisherigen Gefährdungsbeurteilung der Fall und hat sich mit der aktuellen, überarbeiteten Corona-spezifischen Vorlage nicht geändert". 3
(Siehe auch aktualisierte Version der Corona-Risikobewertung der UOC vom 08.10.2020).
Die CECAD-Leitung empfiehlt daher, in den S1/S2-Laboren mit Einwegmasken oder geeigneten Mund-Nasenbedeckungen2 zu arbeiten. Bitte belassen Sie diese Masken in den S1/S2-Labors und verwenden Sie in allen anderen nicht-S1/S2-Bereichen des CECAD-Gebäudes eine andere Maske/Mund-Nasebedeckung.
Ergänzungen:
1 Die von der Unfallversicherung entwickelte Corona-spezifische Gefährdungsbeurteilung sah und sieht als Standardmassnahme vor, bei Labortätigkeiten, bei denen mit gefährlichen Stoffen, Biosubstanzen, Gentechnik und Radioaktivität gearbeitet wird, keinen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, da darauf zu achten ist, dass die Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht mit anderen notwendigen und üblichen Schutzmassnahmen kollidieren. Diese Standardmaßnahme gilt unter der Voraussetzung, dass der Mindestabstand eingehalten wird, die Räume technisch belüftet sind und die Möglichkeit der Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen vermieden wird. Die Vorlage zur Risikobeurteilung differenziert nicht hinsichtlich der tatsächlich im Labor vorhandenen gefährlichen Stoffe und Mengen oder der Art und Weise, wie mit ihnen umgegangen wird.
2 Baumwollanteil > 30%, keine Schlauchtücher/-handtücher (Zusatz: dies gilt für die Masken, die CECAD seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt hat).
3 Mögliche Vorgaben aus der BioStoffV oder dem Gentechnikgesetz, die das Tragen von Einwegartikeln (Operationsmasken) zum Schutz vor Schmierinfektionen vorschreiben können, bleiben dabei unberücksichtigt.
Dienstreisen
Regelungen und Genehmigungen von Dienstreisen erfolgen gemäß der jeweiligen Anstellung.
Bitte prüfen Sie immer den aktuellen Stand der Regelungen für Dienstreisen auf den Webseiten der Universität bzw. Uniklinik/Med. Fakultät da sich diese sehr schnell ändern können!
Universität/ Math.-Nat. Fakultät | Uniklinik / Med. Fakultät |
Stand 1.10.2020 – 31.03.2021
Anträge sind über die jeweiligen Führungskräfte an die*den Dekan*in, bei Zentralen Einrichtungen and die jeweiligen Leitungen zu richten.
| Stand 25.8.2020 Bis auf weiteres, wird darum gebeten, wenn irgend möglich, auf Dienstreisen und Veranstaltungen zu verzichten.
Stand 19.6.2020 Anträge zu Dienstreisen können über den üblichen Weg eingereicht werden. |
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie infiziert sind
Sehr geehrte CECAD-Mitglieder,
Wir wünschen Ihnen allen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr mit vielversprechenden Aussichten dank der jetzt zur Verfügung stehenden Impfstoffe! Bis zur Rückkehr zur Normalität bitten wir um Ihre weitere Unterstützung, damit CECAD ein sicherer Arbeitsplatz bleibt!
Leider hat sich die Shutdown-Lage auch zu Beginn des neuen Jahres nicht entschärft. Wie Sie ggf. bereits aus den Nachrichten erfahren haben, wurde der landesweite Shutdown bis zum 31. Januar verlängert. Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung sowie die Coronaeinreiseverordnung dazu angepasst. Viele Maßnahmen an der Universität zu Köln und der Uniklinik sind dazu bereits umgesetzt. In der angehängten Datei sind Informationen zu den nachfolgenden Punkten zusammengefasst.
Aktuelleste Fassungen der CoronaSchVO und CoronaEinrVO finden Sie auf: https://www.land.nrw/corona
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.cecad.uni-koeln.de/about/covid-19-measures-at-cecad/
https://intranet.uk-koeln.de/newsblog
https://portal.uni-koeln.de/coronavirus
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren unter: cecad-questions[at]uni-koeln.de
Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung auch in 2021 um das CECAD-Forschungszentrum als einen sicheren Ort zu bewahren.
Mit den besten Wünschen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen
Sehr geehrte CECAD-Mitglieder,
finden Sie nachfolgend die wöchentliche Zusammenfassung zu Neuigkeiten über COV-2 Maßnahmen im Namen der Universität, der Universitätsklinik und CECAD.
Updates
Was ist zu tun, wenn Sie über die offizielle Corona-Warn-App einen roten Warnhinweis erhalte?
Sollten Sie einen roten Warnhinweis der offiziellen Corona-Warn-App erhalten, und
– keine Risikokontakte erinnert werden und keine Krankheitssymptome vorliegen:
Es ist sicherheitshalber eine Testung im Infektionsschutzzentrum (ISZ) vorzunehmen. Nach dem Test kann zunächst auch ohne Testergebnis weitergearbeitet werden. In den darauffolgenden 14 Tagen ist täglich eine Symptomkontrolle selbstständig durchzuführen. Sollten in den 14 Tagen Symptome auftreten, ist die Arbeit niederzulegen und umgehend eine erneute Testung im ISZ durchzuführen. Bei negativem Testergebnis kann die Arbeit wieder aufgenommen werden.
– ein Risikokontakt bekannt oder bestehende Krankheitssymptome vorhanden sein: Nehmen Sie bitte unverzügliche Kontakt mit dem Kontaktpersonen-Management (0221 478-81315 oder kpm-covid19[at]uk-koeln.de) auf!
Empfehlungen für kostenlosen Apps zur Dokumentation von Kontakten
https://clustertagebuch.info/de (Cluster Diary)
https://luca-app.de/
Abstriche auf SARS-CoV-2 für Beschäftigte im Infektionsschutzzentrum
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen SARS-CoV-2 Abstrich im Infektionsschutzzentrum vorher IMMER über das Webtool anmelden müssen und bei regelmäßigen Tests registrieren lassen!
Link: https://www.uk-koeln.de/patienten-besucher/coronavirus/corona-webtool/
Forschungsprojekte, Klinische Studien mit Patient*innen und/oder Proband*innen (7.12.2020, UKK Vorstand und Dekan der Med. Fakultät)
Forschungsprojekten, Klinischen Studien mit Patient*innen und/oder Proband*innen u.ä. können nur unter Einhaltung der erforderlichen Hygiene- und Abstandserfordernisse durchgeführt werden. Neue Projekte bedürfen vor deren Start der Abstimmung und Genehmigung des Hygienekonzeptes durch die Krankenhaushygiene-Abteilung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.cecad.uni-koeln.de/about/covid-19-measures-at-cecad/
https://intranet.uk-koeln.de/newsblog
https://portal.uni-koeln.de/coronavirus
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren unter: cecad-questions[at]uni-koeln.de
Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung, um das CECAD-Forschungszentrum als einen sicheren Ort zu bewahren.
Mit den besten Wünschen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen
Sehr geehrte CECAD-Mitglieder,
finden Sie nachfolgend die wöchentliche Zusammenfassung zu Neuigkeiten über COV-2 Maßnahmen im Namen der Universität, der Universitätsklinik und CECAD.
Neuigkeiten
Reisen ins Ausland während der Weihnachtszeit - welche Quarantänebestimmungen gelten?
Leider gibt es vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) immer noch keine klaren neuen aktualisierten Regelungen. Daher können die Krisenstäbe der Universität und des Universitätsklinikums die aktuellen Hausverbots- und Quarantänebestimmungen nicht anpassen, und die alten Regelungen bleiben bestehen. Sobald die gesetzlichen Grundlagen durch das Land NRW aktualisiert werden, werden die Krisenstäbe die Regelungen aktualisieren und wir werden Sie so schnell wie möglich informieren.
Für Ihre mögliche individuelle Reiseplanung für den Weihnachtsurlaub müssen Sie daher noch die derzeit gültigen Regelungen berücksichtigen, d.h. Sie dürfen frühestens 10 Tage nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland an Ihren Arbeitsplatz bei CECAD zurückkehren, und müssen am Ende der 10 Tage einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen.
Was ist zu tun, wenn Sie nach Deutschland zurückkehren?
Alle am CECAD-Forschungszentrum tätigen Mitarbeiter*innen des UKK und UzK, die aus einem internationalen SARS-CoV-2-Risikogebiet gemäß der Definition des Robert-Koch-Instituts nach Deutschland einreisen, müssen sich unmittelbar nach ihrer Rückkehr beim Kontaktpersonenmanagement Team (KPM) melden. Das KPM bespricht das weitere Vorgehen mit den betroffenen Mitarbeiter*innen auf Grundlage der aktuell gültigen geltenden Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Person, die bei CECAD arbeitet, wurde am Mittwoch, den 2. Dezember, positiv auf SARS-CoV-2 getestet
Diese Person befolgte direkt alle korrekten Verfahren, die erforderlich waren, als sie von dem positiven Ergebnis benachrichtigt wurde.
In der Zwischenzeit wurden alle potentiellen Kontaktpersonen ermittelt und in enger Absprache mit dem KPM wurden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um das Risiko einer weiteren Verbreitung des Virus innerhalb des CECAD-Gebäudes zu minimieren.
Wie von der Leitung des Infektionsschutzzentrums erneut betont wurde, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Sie Masken tragen, wenn sich andere Personen im selben Raum aufhalten, dass Sie den persönlichen Abstand halten und die Anzahl der Personen pro Raum begrenzen, da dies der beste Schutz vor einer Verbreitung der Infektion ist.
Darüber hinaus raten wir dringend davon ab, in den Gemeinschaftsräumen gemeinsam zu Mittag zu essen, da dann keine Masken getragen werden. Wenn jemand positiv getestet wird, mit dem Sie zu Mittag essen, müssen Sie in Quarantäne gehen, unabhängig davon, ob Ihr erster Test negativ ist.
Eine kurze Erinnerung daran, was zu tun ist, wenn eine Person positiv auf SARS-CoV-2 getestet wird:
1. Bleiben Sie zu Hause
2. Informieren Sie sofort Ihren Vorgesetzten
3. Informieren Sie das Managementteam der Kontaktperson:
Telefon 0221 478-81315 oder per E-Mail: kpm-covid19[at]uk-koeln.de(Montag - Freitag 09:00 - 16:00 Uhr und Samstag 10:00 - 13:00 Uhr)Da die Leitung oft besetzt ist, können Sie ihnen eine E-Mail schicken.
4. Sammeln Sie Informationen über Ihre Kontakte bei der Arbeit
5. Bitte geben Sie die folgenden Informationen an:
- Name und Telefonnummer der infizierten Person
- Namen und Telefonnummern von Kontaktpersonen, die einen persönlichen Kontakt von 10-15 Minuten und/oder näher als 1,5-2 Meter mit der infizierten Person hatten, wenn möglich, unterscheiden Sie diese Kontakte nach
o keine Masken (z.B. beim gemeinsamen Essen)
o nur eine Person trug eine Maske
o beide Personen trugen Masken
Und seien Sie bitte sehr ehrlich, mit wem Sie sich treffen und mit wem Sie Kontakt haben, denn diese Informationen sind der beste Weg, um sicherzustellen, dass sich das Virus innerhalb der CECAD-Gemeinschaft nicht ausbreitet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.cecad.uni-koeln.de/about/covid-19-measures-at-cecad/
https://intranet.uk-koeln.de/newsblog
https://portal.uni-koeln.de/coronavirus
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren unter: cecad-questions[at]uni-koeln.de
Im Namen der CECAD wünschen wir unserem SARS-CoV-2-positiven Mitarbeiter eine baldige Genesung.
Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung, um das CECAD-Forschungszentrum als einen sicheren Ort zu bewahren.
Wir wünschen Ihnen einen schönen 2. Advent und vergessen Sie nicht, herauszufinden, wer in unserem Kalender
(https://intranet.cecad.uni-koeln.de/news/seasons-greetings-calendar-quiz) hinter der Maske steckt.
Mit den besten Wünschen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen
Sehr geehrte CECAD-Mitglieder,
finden Sie nachfolgend die wöchentliche Zusammenfassung zu Neuigkeiten über COV-2 Maßnahmen im Namen der Universität, der Universitätsklinik und CECAD.
Neuigkeiten
Reisen ins Ausland während der Weihnachtszeit - welche Quarantänebestimmungen gelten? Wir erhielten mehrere Anfragen zu Quarantänebestimmungen für Personen, die aus Risikogebieten im Ausland zurückkommen und um Weihnachten/Neujahr gelten, da viele ausländische CECAD-Mitarbeiter*innen ihre Familien im Ausland besuchen möchten. Darüber hinaus hat das Oberverwaltungsgericht Münster am vergangenen Freitag wesentliche Elemente der aktuellen Korona-Einreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen ausgesetzt. Wie sich diese neuen Entwicklungen auf die geltenden Regelungen für Quarantäne- und Risikogebiete auswirken, ist noch unklar. Wir stehen mit den Krisenstäben des Universitätsklinikums als auch der Universität in Kontakt und werden Sie entsprechend informieren, sobald uns Antworten vorliegen. Bis dahin bleiben die alten Regeln in Kraft.
Aus dem Universitätsklinikum
Abgesagter Rosenmontag wird arbeitsfreier DANKE Montag (20.11.2020)
Da der Karneval wegen der Corona-Pandemie in 2021 ausfällt, wird der Rosenmontag (15. Februar 2021) kein freier üblicher Feiertag sein. Als Dankeschön an die vielen Mitarbeiter*innen des Krankenhauses für alle zusätzlichen Anstrengungen, die sie im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie unternommen haben, um die Patientenversorgung auf hohem Niveau zu halten, hat der Vorstand der Uniklinik Köln jedoch kürzlich beschlossen, dass der Rosenmontag 2021 in einen "Dankeschön"-Montag umgewandelt wird und für die Mitarbeiter*innen der Uniklinik Köln ein freier Tag ist. Wir haben bisher noch keine Informationen, ob dies auch für die Mitarbeiter*innen der Universität gilt, werden Sie aber auf dem Laufenden halten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.cecad.uni-koeln.de/about/covid-19-measures-at-cecad/
intranet.uk-koeln.de/newsblog
portal.uni-koeln.de/coronavirus
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren unter: cecad-questions@uni-koeln.de
Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung!
Mit den besten Wünschen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen
Sehr geehrte CECAD-Mitglieder,
finden Sie nachfolgend die wöchentliche Zusammenfassung zu Neuigkeiten über COV-2 Maßnahmen im Namen der Universität, der Universitätsklinik und des CECAD Forschungszentrums.
Generelle Information:
Neue FAQs zu Entgeltfortzahlung und Kontakte zu erkrankten Angehörigen (UKK, 11.11.2020)
Zu den Themen Entgeltfortzahlung und Verhaltensregeln bei erkrankten Angehörigen wurden die bereits bestehenden Informationen FAQs im Intranet aktualisiert. Die wesentlichen Punkte sind nachfolgend nochmals zusammengefasst (für Details siehe auch Website CECAD).
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.cecad.uni-koeln.de/about/covid-19-measures-at-cecad/
https://intranet.uk-koeln.de/newsblog
https://portal.uni-koeln.de/coronavirus
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren unter: cecad-questions[at]uni-koeln.de
Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung!
Mit den besten Wünschen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen
Sehr geehrte CECAD-Mitglieder,
finden Sie nachfolgend die wöchentliche Zusammenfassung zu Neuigkeiten über COV-2 Maßnahmen im Namen der Universität, der Universitätsklinik und CECAD.
NEU:
Hinweis zum Umgang mit roten Warnhinweis durch die offizielle Corona-Warn-App (6.11.2020)
Wenn Sie einen roten Warnhinweis der offiziellen Corona-Warn-App erhalten, und
SARS-CoV-2 -Testungen im Infektionsschutzzentrum
Testungen für CECAD Mitarbeiter*innen auf SARS-CoV-2 erfolgen weiterhin ausschließlich im Infektionsschutzzentrum (ISZ).
Mit der nun gestarteten neuen Version 2.0 des Corona-Webtools erhalten alle Patienten des Infektionsschutzzentrums nun ihre Negativ-Befunde noch schneller, zuverlässig und datenschutzkonform automatisiert als SMS. Im nächsten Schritt werden dann auch positive Testergebnisse auf diesem Wege deutlich schneller übermittelt werden.
Eine englische Übersetzung des Corona Webtool ist angehängt. Danke an Silke Röpke für die Übersetzung!
ZUR ERINNERUNG:
Abstände und Hygieneregeln in der Uniklinik Cafeteria & Cafe Oliveri zwingend einzuhalten
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.cecad.uni-koeln.de/about/covid-19-measures-at-cecad/
https://intranet.uk-koeln.de/newsblog
https://portal.uni-koeln.de/coronavirus
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren unter: cecad-questions@uni-koeln.de
Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung!
Mit den besten Wünschen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen
Sehr geehrte CECAD-Mitglieder,
finden Sie nachfolgend die wöchentliche Zusammenfassung zu Neuigkeiten über COV-2 Maßnahmen im Namen der Universität, der Universitätsklinik und CECAD.
Mitteilung der Universität zu Köln, vom 30.10.2020
Die Universität zu Köln wird die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur unbedingt erforderlichen Eindämmung der sich erneut exponentiell ausbreitenden Infektionen mit dem Corona-Virus aktiv unterstützen.
Maßnahmen die in diesem Zusammenhang die Universität zu Köln und/oder das Universitätsklinikum in jüngster Zeit ergriffen hat, sind hier zusammengefasst:
NEU:
Bis Ende November
- soll die Lehre – wann immer möglich – nur digital durchgeführt werden. Ausgenommen sind Prüfungen und Praktika, die physische Präsenz erfordern
- sollen Arbeiten in der Forschung und Administration aufrechterhalten bleiben. Wenn möglich sollen diese von zuhause aus durchgeführt werden.
- soll der Ausleihbetrieb in Bibliotheken weiterhin möglich sein. Präsenzarbeitsplätze stehen aber vorerst nicht mehr zur Verfügung.
All diese zeitlich begrenzten Maßnahmen verfolgen das Ziel, das sich exponentiell entwickelnde Infektionsgeschehen zu verlangsamen. In den kommenden Wochen wird die Eindämmung der Pandemie deshalb davon abhängen, dass die bekannten Schutzmaßnahmen noch konsequenter umgesetzt und persönliche Kontakte auf ein Minimum reduziert werden.
Für Beschäftigte der UKK:
Ab dem 27.10.2020 und bis auf Weiteres sind alle Dienstreisen untersagt. Dies umfasst auch bereits zuvor genehmigte Dienstreisen.
In begründeten und dringend erforderlichen Fällen ist nach schriftlichem Antrag eine Ausnahmegenehmigung möglich. Weitere Informationen dazu finden sich hier
zur Erinnerung: Kontaktpersonen Management (KPM)
Aufgabe des Kontaktpersonen-Management (KPM) ist es, für jeden einzelnen Infektionsfall an der Uniklinik Köln die beteiligten Kontaktpersonen ausfindig zu machen, zu registrieren und zu betreuen, um eine Ausbreitung des Coronavirus unter den Beschäftigten zu verhindern.
Wie kontaktiere ich das KPM
Bitte nutzen Sie die Info-Hotline. Die dort erreichbaren KPM-Mitarbeiter beantworten Fragen von Beschäftigten in Bezug auf ihre Tätigkeit und schätzen ein, ob bei einem Beschäftigten ein Coronavirus-Verdacht besteht und eine Vorstellung im Infektionsschutzzentrum notwendig ist. Beschäftigte, die einen privaten oder beruflichen Risikokontakt hatten, werden gebeten, sich in jedem Fall proaktiv beim KPM zu melden.
Telefon -81315, E-Mail kpm-covid19[at]uk-koeln.de
Montag - Freitag 09:00 - 16:00 Uhr und Samstag 10:00 - 13:00 Uhr
Das KPM bittet alle Beschäftigten, die aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus vom Gesundheitsamt aufgefordert werden eine Liste Ihrer Kontaktpersonen einzureichen, auf dieser Liste ausschließlich ihre privaten Kontakte anzuführen. Alle Kontakte, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit für die Uniklinik Köln oder eine ihrer Tochterunternehmen zustande gekommen sind, werden zuerst vom KPM auf das vorliegende Infektionsrisiko geprüft und dann vom KPM an das Gesundheitsamt übermittelt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.cecad.uni-koeln.de/about/covid-19-measures-at-cecad/
https://intranet.uk-koeln.de/newsblog
https://portal.uni-koeln.de/coronavirus
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren unter: cecad-questions[at]uni-koeln.de
Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung!
Mit den besten Wünschen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen
Sehr geehrte CECAD-Mitglieder,
Seit die Stadt Köln am Wochenende (10.-11. Oktober 2020) den Grenzwert von 50 im sogenannten Inzidenzwert überschritten hat, gibt es eine Reihe von zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Diese, die auch die Universität zu Köln betreffen, und weitere Maßnahmen, die das Universitätsklinikum in jüngster Zeit ergriffen hat, sind hier zusammengefasst:
NEU
Zur Erinnerung
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.cecad.uni-koeln.de/about/covid-19-measures-at-cecad/
https://intranet.uk-koeln.de/newsblog
https://portal.uni-koeln.de/coronavirus
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren unter: cecad-questions[at]uni-koeln.de
Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung!
Mit den besten Wünschen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen
UoC: Hygiene and Protection Directive (EN)
UoC: Corona-Hygienekonzept (DE)