Wenn Sie Covid-19-ähnliche Symptome wie z.B. Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Fieber, Geruchs-/Geschmacksverlust, Durchfall haben oder positiv auf Covid-19 getestet wurden, folgen Sie bitte den Schritten, die im nachfolgend verlinkten Schema angegeben sind.
Bitte beachten Sie:
Für alle Mitarbeiter*innen, die im CECAD Research Center arbeiten gilt - unabhängig davon, wo sie angestellt sind:
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie infiziert sind
(Stand: 12. Februar 2021)
Bitte beachten Sie: Die Wiederaufnahme der Arbeit darf nur in Absprache mit dem KPM-Team erfolgen. Bitte halten Sie auch Ihren Vorgesetzten auf dem Laufenden!
KPM-Hotline 0221 478-81315, Mo-Fr. 9.00 - 16.00 Uhr, Sa. 10.00 - 13.00 Uhr,
alternativ: E-Mail an kpm-covid19@uk-koeln.de
Meetings, etc. (Stand: 22. Januar 2021)
- Präsenz-Meetings sind bis auf Weiteres nicht erlaubt.
- Kein geselliges Beisammensein mehr innerhalb von CECAD, nicht zum Mittagessen, nicht zum Abendessen, nicht zum Kaffee
Es darf immer nur eine Person in den Sozialräumen oder Küchen essen! Man kann auch in freien Büros zu Mittag essen, jeweils eine Person auf einmal.
Pausenbesprechungen mit mehreren Personen in Sozialräumen sind nicht erlaubt!
Wir sind uns bewusst, dass dies eine strenge Regel ist. Allerdings sind alle Ausbrüche innerhalb des Campus aufgrund von Mittags-/Kaffeepausen entstanden, bei denen die Personen ihre Masken abgenommen haben und die Abstände nicht eingehalten wurden. Im Falle einer Ansteckung von mehr als einer Person wird das Labor sofort geschlossen, bei einer Ausbreitung auf andere Labore wird das CECAD-Zentrum geschlossen.
Wir appellieren daher an Ihre Hilfe bei der Umsetzung dieser Maßnahmen, da sie CECAD zu einem sicheren Arbeitsplatz machen und ggf. auch die Verbreitung des Virus auf gefährdete Familienmitglieder von CECAD-Mitarbeitern verhindern.
Wichtig ist, dass Personen, die diese Regel ignorieren, keinen Zutritt mehr zu CECAD haben werden!
- Sicherheitsmaßnahmen im CECAD Gebäude (organisiert durch Medfacilities)
- Technische Reparaturen in den Facilities oder Laboren (individuell organisiert)
- Vorstellungsgespräche
- Masterstudierende (während Ihrer erforderlichen Laborarbeit)
- Gastwissenschaftler*innen (während Ihres begrenzten Aufenthalts am CECAD)
Hörsaal (maximal 9 Personen),
Seminarraum 1.034 (maximal 6 Personen),
Kleine Seminarräume EG.040 & EG.039 oder EG.038 & EG.037 (maximal 3 Personen)
Alle anderen externen Besucher*innen müssen durch die CECAD Leitung genehmigt werden. Bitte senden Sie dazu eine Mailanfrage an sgrandel@uni-koeln.de
Vorgehen
Allgemeine Arbeitssicherheit (Stand: 15. Februar 2021)
Zur Erinnerung! - Alle bei CECAD tätigen Personen sind verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten
Arbeiten bei CECAD in Büros, Werkstätten und Laboren
- Regeln für die Anzahl der Personen pro Raum
- Dokumentieren Sie die Kontaktdaten bei gleichzeitiger Nutzung von Räumen
- Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit bei CECAD mit den verschiedenen Systemen, die von den einzelnen Labors eingerichtet wurden
- Bitte lüften Sie die Büros regelmäßig durch Öffnen der Fenster
Wir empfehlen, dass jede Etage einen allgemeinen Hygieneplan installiert, der sicherstellt, dass in Gemeinschaftsräumen (Zellkultur, -80-Räume etc.) Abstand und Anzahl der anwesenden Personen den oben genannten Regeln entsprechen.
Bitte dokumentieren Sie Kontakte, wenn Sie sich Gemeinschaftsräume teilen!
Tragen Sie immer medizinische Masken, die von den Gruppen zur Verfügung gestellt werden
(chirurgische Masken sind ausreichend, wenn alle Personen Masken tragen, wenn der Abstand zwischen den Personen weniger als 1,5 m beträgt oder wenn in dem seltenen Fall, dass eine Person keine Maske tragen kann, die andere Person eine FFP2-Maske tragen sollte).
(Stand: 09. Februar 2021)
Es gelten die Regelungen entsprechend der Zugehörigkeit der CECAD-Arbeitsgruppen. Für alle Arbeitsplätze muss eine ergänzende Corona-Risikobewertung durchgeführt werden.
Universität / Fakultät für Naturwissenschaften | Universitätsklinikum/Medizinische Fakultät |
siehe Stabsstelle 02.2
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Gemäß den Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung (gültig ab 28.01.2021) müssen die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen (GBU) aktualisiert und die Umsetzung der Verordnung dokumentiert werden (§ 2 (1)). Bitte senden Sie die korrigierte Version Ihrer Corona-Gefährdungsbeurteilung an: mnf-praesenzarbeit@uni-koeln.de |
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Dienstreisen
Regelungen und Genehmigungen von Dienstreisen erfolgen gemäß der jeweiligen Anstellung.
Bitte prüfen Sie immer den aktuellen Stand der Regelungen für Dienstreisen auf den Webseiten der Universität bzw. Uniklinik/Med. Fakultät da sich diese sehr schnell ändern können!
Universität/ Math.-Nat. Fakultät | Uniklinik / Med. Fakultät |
Stand 1.10.2020 – 31.03.2021
Anträge sind über die jeweiligen Führungskräfte an die*den Dekan*in, bei Zentralen Einrichtungen and die jeweiligen Leitungen zu richten.
| Stand 25.8.2020 Bis auf weiteres, wird darum gebeten, wenn irgend möglich, auf Dienstreisen und Veranstaltungen zu verzichten.
Stand 19.6.2020 Anträge zu Dienstreisen können über den üblichen Weg eingereicht werden. |
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie infiziert sind
Liebe CECAD-Mitglieder,
die Regeln vom 22. Januar wurden von der Universität und dem Universitätsklinikum gemäß der Corona-Arbeitsschutzverordnung (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/sars-cov-2- arbeitsschutzverordnung.html) aktualisiert, die seit dem 28.1. bis vorläufig 15.3.2021 gilt.
Die zusätzlichen Anforderungen für CECAD PIs/Leiter und Mitarbeiter sind im Folgenden zusammengefasst:
NEU:
Nutzung von Laboren, Werkstätten, etc. mit mehreren Personen
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt nun auch für Labore, Werkstätten, etc. sowie für Präsenzprüfungen. Solche Räume dürfen ab sofort nur noch dann von mehreren Personen genutzt werden, wenn pro Person eine Fläche von 10 m2 zur Verfügung gestellt wird.
Abweichungen von der 10 m²-Regel sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist (z. B. durch Lüftung, Trennwände, Tragen von FFP2-Masken). Dies muss im Einzelfall dokumentiert und nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie: Für Büro- und Arbeitsräume sind nach der bereits gültigen Hochschulverordnung 12,5 m² vorzusehen. Ein Mindestabstand von 1,5 m ist weiterhin vorgeschrieben.
Corona spezifische Gefährdungsbeurteilung (GBU) - NUR gültig für Gruppen, die der Naturwissenschaftlichen Fakultät zugeordnet sind
Gemäß den Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung müssen die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen (GBU) für Arbeitsgruppen, die der Universität zugeordnet sind, aktualisiert und die Umsetzung der Verordnung dokumentiert werden (§ 2 (1)).
− Die der naturwissenschaftlichen Fakultät zugeordneten PIs/Leiter werden gebeten, dies schnellstmöglich zu tun. Das Referat 02.2 - Arbeitssicherheit und Umweltschutz stellt eine neue Vorlage der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung, in der die bestehenden Aspekte um diese neuen Punkte ergänzt wurden. Die Vorlage ist beigefügt, Sie finden sie auch unter (https://verwaltung.uni-
koeln.de/stabsstelle02.2/content/themenseite_corona_virus/ergaenzende_gefaehrdungsbeur teilung_corona_virus/index_ger.html). Unterstützung erhalten Sie von der Abteilung 02.2.
− Bitte senden Sie die korrigierte Version Ihrer GBU an: mnf-praesenzarbeit@uni-koeln.de.
− Weitere Informationen finden Sie auch in dem Schreiben des Rektors, das in der deutschen Originalfassung und einer übersetzten englischen Version beigefügt ist.
− Bitte beachten Sie: Wir haben bisher keine Informationen vom Universitätsklinikum erhalten, dass PIs/Leiter, die der medizinischen Fakultät zugeordnet sind, aufgefordert wurden, ihre coronaspezifische Risikobewertung zu aktualisieren. Dennoch gelten die hier genannten Regeln auch für diese Gruppen.
BITTE BEACHTEN!
Im Gegensatz zu den Vorgaben für den Universitätscampus - sind im CECAD-Gebäude und auf dem Campus des Universitätsklinikums keine Stoffmasken mehr erlaubt!
Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung, um das CECAD Forschungszentrum für die Arbeit offen zu halten und einen sicheren Ort zum Arbeiten zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen
Sehr geehrte CECAD-Mitglieder,
es gibt einen neuen Bund-Länder Beschlusses zu Corona Maßnahmen vom 19.1.2021. Danach gelten die bisherigen Beschlüsse vonBund und Ländern fort und werden um zusätzliche bzw. geänderten Maßnahmen ergänzt. Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 gelten.
Für unsere Nicht-Muttersprachler haben wir im Folgenden die wichtigsten Punkte dazu zusammengefasst. Wir haben heute erste Informationen von der UKK erhalten, dass sich die neuen Regeln auch auf die Arbeit am CECAD auswirken könnten. Sobald wir weitere Informationen dazu haben, werden wir Sie so schnell wie möglichdarüber informieren.
Zusammenfassung der wichtigsten Beschlüsse von Bund-Ländern:
1. Homeoffice: Bis zum 15. März 2021 müssen Arbeitgeber*innen überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen.
2. Kontakte: Private Zusammenkünfte sindweiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Sie alle sind zudem dazu aufgerufen alle privaten Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben. Ein Infektionsrisiko kann deutlich reduziert werden, wenn die Zahl der Haushalte, aus der weitere Kontaktersonen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („socialbubble“).
3. Mundschutz: In Geschäften und im ÖNPV sind nur noch medizinische Masken (d.h. OP-masken, KN95/N95 oder FFP2-Masken) erlaubt. Stoffmasken sind in diesen öffentlichen Bereichen nicht mehr erlaubt!
4. Kindertageseinrichtungen und Schulen: Der eingeschränkte Betrieb/die Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen wird bis zum 14. Februar verlängert.
Auswirkungen auf das Arbeiten am CECAD
Homeoffice/Arbeiten am CECAD
· Bitte reduzieren Sie Ihre Präsenz am CECAD auf die zwingend erforderliche Anwesenheit für experimentelle Tätigkeiten. Schreibarbeiten sind möglichst von zu Hause aus zu erledigen. Bitte stimmen Sie das Vorgehen mit Ihren Vorgesetzen ab.
· Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, sind die bekannten COVID19- Arbeitsschutzstandards zu beachten (z.B. reduzierte Belegung von Räumen; Tragen von medizinischen Masken; Kontaktdatenerfassung bei gleichzeitiger Nutzung von Räumen).
· Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV sollten flexible Arbeitszeiten wo immer möglich und in Abstimmung mit den Vorgesetzten umgesetzt werden, um das Fahrgastaufkommen zu entzerren.
· Wir möchten Sie daran erinnern, Ihre Anwesenheiten am CECAD über die in den Arbeitsgruppen etablierten Systeme zu erfassen.
Kontakte
· Bitte beachten Sie dazu auch den beigefügten Aufruf des Vorstandsvorsitzenden und Ärztlichen Direktors der Uniklinik.
Mundschutz
· Alle Beschäftigten müssen innerhalb des CECAD Gebäudes einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, vor allem wenn sich mehrere Personen im gleichen Raum aufhalten. Die Maskenpflicht gilt auch außerhalb der Gebäude, wenn ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten wird
Kindertageseinrichtungen und Schulen
· Die CECAD Leitung appelliert auch im Namen der Klinik- und Universitätsleitung an alle Führungskräfte mit Blick auf die individuellen Umstände ihrer Mitarbeiter*innen gemeinsam flexible Lösungen zu schaffen.
· Informationen aus der Uniklinik zu den neuen Regelungen zum Kinderkrankengeld finden Sie unter (https://intranet.uk-koeln.de/aktuelles/detail/show/neue-regelungen-des-kinderkrankentagegeldes-fuer-2021-1/1). Sobald uns dazu Informationen aus der UzK vorliegen, informieren wir Sie.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.cecad.uni-koeln.de/about/covid-19-measures-at-cecad/
https://intranet.uk-koeln.de/newsblog
https://portal.uni-koeln.de/coronavirus
https://www.land.nrw/corona
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren unter: cecad-questions[at]uni-koeln.de
Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung das CECAD-Forschungszentrum als einen sicheren Ort zu bewahren.
Mit den besten Wünschen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen
Sehr geehrte CECAD-Mitglieder,
Wir wünschen Ihnen allen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr mit vielversprechenden Aussichten dank der jetzt zur Verfügung stehenden Impfstoffe! Bis zur Rückkehr zur Normalität bitten wir um Ihre weitere Unterstützung, damit CECAD ein sicherer Arbeitsplatz bleibt!
Leider hat sich die Shutdown-Lage auch zu Beginn des neuen Jahres nicht entschärft. Wie Sie ggf. bereits aus den Nachrichten erfahren haben, wurde der landesweite Shutdown bis zum 31. Januar verlängert. Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung sowie die Coronaeinreiseverordnung dazu angepasst. Viele Maßnahmen an der Universität zu Köln und der Uniklinik sind dazu bereits umgesetzt. In der angehängten Datei sind Informationen zu den nachfolgenden Punkten zusammengefasst.
Aktuelleste Fassungen der CoronaSchVO und CoronaEinrVO finden Sie auf: https://www.land.nrw/corona
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.cecad.uni-koeln.de/about/covid-19-measures-at-cecad/
https://intranet.uk-koeln.de/newsblog
https://portal.uni-koeln.de/coronavirus
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren unter: cecad-questions[at]uni-koeln.de
Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Unterstützung auch in 2021 um das CECAD-Forschungszentrum als einen sicheren Ort zu bewahren.
Mit den besten Wünschen,
Thorsten Hoppe & Carien Niessen
UoC: Hygiene and Protection Directive (EN)
UoC: Corona-Hygienekonzept (DE)