Kinderbetreeung für alle? Wie hilft der neue Rechtsanspruch?
Termin: 08. Juli 2013, 20:00 - 21:30 Uhr
Ort: Universität zu Köln, Seminargebäude, Raum S 21, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln
Das Gesetz schreibt es vor: Ab 1. August 2013 haben alle Eltern ein Recht darauf, dass ihre Kinder nun schon ab dem ersten Geburtstag entweder in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater betreut werden. Doch mittlerweile ist offensichtlich, dass in vielen Kommunen – insbesondere in Großstädten – nicht genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, um der stetig steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Eine große Klagewelle könnte auch auf die Stadt Köln zukommen.
Doch wie genau steht es um den Rechtsanspruch? Wie ist der einklagbare Regelbedarf definiert? Wie sollten sich Eltern verhalten, deren Betreuungsbedarf höher ist als der ihnen angebotene Mindestbetreuungsumfang? Besteht ein Schadensersatzanspruch, wenn Eltern sich mangels anderer Alternativen genötigt sehen für ihr Kind eine teure private Lösung zu suchen?
Diese und weitere Fragen wird die Kölner Rechtsanwältin Carmen Grebe in ihrem Vortrag und der anschließenden Diskussionsrunde beantworten.
Referentin: Carmen Grebe, Köln
Carmen Grebe, Fachanwältin für Familienrecht, Dozentin und systemische Familienberaterin, hat mittlerweile große mediale Beachtung erlangt, unter anderem durch Auftritte in den TV-Sendungen „Günter Jauch“, „ML mona lisa“ und durch Interviews im Kölner Stadtanzeiger und WDR Radio.